Sie arbeiten in Bereichen, in denen brennbare oder leicht entzündbare Dämpfe, Flüssigkeiten oder Stäube gegeben sind und somit ein Funke eine potentielle Feuer- und Explosionsgefahr bedeutet?
Durch die Richtlinie ATEX 2014/34/EU sind wir als Hebezeug- und Seilwindenhersteller seit dem 01.07.2003 verpflichtet, unsere Hebezeuge nach den gültigen Regeln, Normen und Vorschriften für explosionsgeschützte Betriebsmittel, herzustellen und in Ex-Klassen einzustufen. Zu Ihrer Sicherheit!
Nach Angabe der Klassifizierung können wir Ihnen ein entsprechendes Angebot über das gewünschte Hebezeug unterbreiten. Gerne geben wir Ihnen hier eine Übersicht der Einteilung explosionsgeschützter Betriebsmittel nach Richtlinie 97/9/EG. Die Normen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen, z.B. BG-Chemie, über den Gebrauch von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen, sind vor Installation, Montage und Betrieb von "EX-geschützten Hebezeugen" zu beachten.
Wir bieten Ihnen gerne, als ein marktführendes Unternehmen in diesem Bereich, Hebezeuge an, die für folgende Einsatzbedingungen in Ex-Bereichen geeignet sind: