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AM-VO Service Hebetechnik

UVV Pruefung schieblehre

Gesetzesvorgabe:

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt in Ihren unzähligen Verordnungen eine mind. einmal jährliche Überprüfung der in Ihrem Betrieb eingesetzten Krane, Winden- Hub- und Zuggeräte sowie ihrer Betriebsmittel durch einen ausgebildeten Sachkundigen oder Fachkundigen vor. Wird diese Überprüfung nicht durchgeführt besteht  ein erhebliches Risiko für Ihre Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit und Sie verstoßen gegen geltende Gesetzesvorschriften.

Unsere Lösung:

Der PLANETA Prüfservice!

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PLANETA – befähigte Sachkundige sind für IHRE Sicherheit unterwegs und übernehmen für Sie diese vorgeschriebenen Prüfaufgaben. Wir führen die erforderlichen Prüfarbeiten für Sie sehr gewissenhaft gemäß den gültigen Verordnungen (PSA-V, AM-VO,..etc) durch, was durch unsere Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 : 2015 bestätigt wird.

Ein weiteres Qualitätssiegel unserer Serviceleistungen bestätigen wir Ihnen durch die Mitgliedschaft in der GKS (Gütegemeinschaft Kranservice e.V.) Die Mitgliedsunternehmen der GKS haben sich zum Ziel gesetzt qualitativ hochwertige Servicearbeiten mit best. ausgebildeten Mitarbeitern auszuführen. Die Gütegemeinschaft hat für ihre Mitglieder verbindliche Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt, die die gesetzlichen Vorgaben sinnvoll ergänzen. Eine regelmäßige Überwachung unserer Serviceleistungen durch externe Prüfer sichert Ihnen unseren hohen Qualitätsstandard für Serviceleistungen.

Unsere befähigten Sachkundigen sind auf fast sämtliche Markenprodukte im Hebezeug- und Kranbereich geschult und ausgebildet. Für ausführliche Beratung in Sicherheitsfragen stehen Ihnen unsere sachkundigen Mitarbeiter sowie unsere Kransachverständigen zur Verfügung.

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Prüfterminüberwachung.

Unsere Service-Leistungen für Sie im Überblick:

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme gemäß AM-VO §7
  • Prüfung nach wesentlichen Änderungen gemäß AM-VO §9
  • Prüfung nach Aufstellung AM-VO §10
  • Wiederkehrende Prüfung von Krananlagen gemäß AM-VO §8 durch befähigte Sachkundige.
  • Wiederkehrende Prüfung von Hebezeugen und Seilwinden gemäß AM-VO §8 durch befähigte Sachkundige.
  • Wiederkehrende Prüfung von Hebezeugen und Seilwinden für Veranstaltungstechnik gemäß AM-VO §8 durch befähigte Sachkundige
  • Überprüfung von Anschlagmitteln nach AM-VO §8
  • Überprüfung von Lastaufnahmemittel AM-VO §8
  • Überprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung nach PSA-V §14
  • Elektrische Betriebsmittelprüfung nach ÖVE/ÖNORM E8701-1
  • Überprüfung von Leitern und Tritte nach AM-VO §8
  • Überprüfung von Rolltoren nach AM-VO §8
  • Überprüfung von manuellen Flurförderzeugen nach AM-VO §8
  • Reparatur und Wartung von Krananlagen, Hebezeugen, Winden, Anschlagmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterweisungen gemäß AM-VO §5

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